Sicherheit der Rechtsform Genossenschaft

Sicherheit der Rechtsform Genossenschaft

  • Genossenschaften existieren im deutschsprachigen Raum seit circa 1847 und gelten, durch interne Prüfung durch den Aufsichtsrat und externe Prüfung durch einen Prüfungsverband, als insolvenzsicherste Rechtsform.
  • Die Genossenschaftsidee wurde 2016 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe aufgenommen (DATA NatuRe ist hier mit einem Portrait vertreten).
  • Jede Genossenschaft ist zwingend Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft (siehe § 53 GenG und Satzung § 21).
  • Die DATA NatuRe eG ist Mitglied im Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. und wird durch den Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. jährlich begutachtet.
  • Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern.
  • Genossenschaften bilden eine gesetzliche Rücklage, so wird die Kosten- und Finanzplanung sichergestellt (siehe § 33 GenG).
  • Alle Mitglieder sind gleichberechtigt, auf den jährlichen Generalversammlungen gilt das Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme (siehe § 43 GenG und Satzung § 18).
  • Die Geschäftsanteile (Pflichtanteil der DATA NatuRe: 250 Euro, siehe Satzung § 10) sind kündbar und übertragbar. Die Geschäftsanteile unterliegen keinen Kursschwankungen und sind nicht pfändbar. Die Mitglieder der DATA NatuRe haften nur mit ihrem Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen (siehe Satzung § 11).
  • Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich. Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens.