Genossenschaften existieren im deutschsprachigen Raum seit circa 1847 und gelten, durch interne Prüfung durch den Aufsichtsrat und externe Prüfung durch einen Prüfungsverband, als insolvenzsicherste Rechtsform.
Die Genossenschaftsidee wurde 2016 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe aufgenommen (DATA NatuRe ist hier mit einem Portrait vertreten).
Jede Genossenschaft ist zwingend Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft (siehe § 53 GenG und Satzung § 21).
Die DATA NatuRe eG ist Mitglied im Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. und wird durch den Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. jährlich begutachtet.
Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern.
Genossenschaften bilden eine gesetzliche Rücklage, so wird die Kosten- und Finanzplanung sichergestellt (siehe § 33 GenG).
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt, auf den jährlichen Generalversammlungen gilt das Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme (siehe § 43 GenG und Satzung § 18).
Die Geschäftsanteile (Pflichtanteil der DATA NatuRe: 250 Euro, siehe Satzung § 10) sind kündbar und übertragbar. Die Geschäftsanteile unterliegen keinen Kursschwankungen und sind nicht pfändbar. Die Mitglieder der DATA NatuRe haften nur mit ihrem Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen (siehe Satzung § 11).
Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich. Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens.